Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen privaten Kunden und Firmenkunden mit >resize Ernährungskonzepte (resize PRIME OG, resize OG und Birnhuber-Eisner OG, in Folge zusammenfassend „>resize Ernährungskonzepte“ genannt). Bitte lesen Sie die AGB vor dem Geschäftsabschluss durch.

1. Allgemeines

Mit dem Buchen einer Dienstleistung (Beratung, BIA, Workshop) erklären Sie sich mit den AGB ausdrücklich einverstanden. Von den AGB abweichende Regelungen gelten nur insoweit, als diese ausdrücklich durch den Anbieter bestätigt werden. Sollten einzelne Teile davon unwirksam werden, gelten die anderen Teile dem Sinn nach weiter.

2. Vertragsabschluss

Mit dem Buchen einer Dienstleistung (Beratung, BIA, Workshop) erklären Sie sich mit den AGB ausdrücklich einverstanden. Von den AGB abweichende Regelungen gelten nur insoweit, als diese ausdrücklich durch den Anbieter bestätigt werden. Sollten einzelne Teile davon unwirksam werden, gelten die anderen Teile dem Sinn nach weiter.

3. Ernährungsberatung

3.1 Auftragserteilung zur Ernährungsberatung

Mit dem Kunden wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, kein Werkvertrag. Der Kunde bestellt eine auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Beratungsleistung (Einzeltermine oder Terminpakete), die nach Erbringung bzw. Erhalt nicht mehr rückgabefähig ist. Die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts nach Beginn der Erbringung der Leistung (ab dem ersten Termin einer Beratungseinheit) ist daher nicht mehr möglich. Die Auftragserteilung erfolgt im Erstgespräch, telefonisch über Kontaktformular oder per E-Mail. Sämtliche Termine, welche auf diese Weise vereinbart werden, gelten als verbindlich. Zum ersten Termin ist ein ausgefülltes Klientendatenblatt mitzubringen, in dem der Kunde die Kenntnis der AGB bestätigt. Regelungen zu Stornierung und Verschiebung gelten wie in Punkt 3.5.

Das Honorar für ein Terminpaket mit 4 Terminen wird beim ersten Termin fällig. Wird ein rabattiertes Terminpaket nicht vollständig aufgebraucht, verfallen die Termine nicht und können später eingelöst werden. Eine Übertragung auf andere Personen ist nach Absprache und nur dann möglich, wenn diese Personen bereits Kunden bei dem entsprechenden Anbieter von >resize Ernährungskonzepte sind. Nach Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Gutschrift (Gutschein) über Ihre Termine für Ihre Unterlagen.

3.2 Bio-Impedanz-Analyse (BIA)

Zum Zwecke der Anamnese sowie zur regelmäßigen Kontrolle werden BioImpedanz-Analysen (BIA) durchgeführt. Über diese Messung werden Klienten vorab ausreichend informiert (Informationen auf der Webseite, Infoblatt) und stimmen der Messung ausdrücklich zu. Sollte es Gegenanzeigen für eine BIA geben, wird von einer Messung abgesehen. Einzelne BIA-Messungen ohne Beratungsgespräch sind möglich, alles weitere zur Terminvereinbarung gilt wie in Punkt 3.4 und 3.5.

3.3 Bezahlung

Die Zahlungsmodalitäten werden im Erstgespräch vereinbart. Üblich sind Barzahlung oder Überweisung, in Praxen der resize PRIME OG auch Kartenzahlung. Das Honorar für den >resize-Startblock wird beim ersten Termin in Rechnung gestellt. Es gibt keine Einschreibgebühr, Bindung oder Verträge mit Mindestlaufzeit. Die Betreuung in Form von laufenden Termin-Blöcken kann nach eigenem Ermessen fortgesetzt und gebucht werden, wobei das eigenständige Vereinbaren eines Termins als Zustimmung der Buchung eines weiteren >resize-Terminblocks gilt. Weitere Termine werden ebenso als >resize Folgeblocks verrechnet, wobei das Honorar beim ersten Termin des neuen Blocks fällig ist. Kommt der Kunde nach Vollenden eines >resize-Blocks und nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug, wird eine Zahlungserinnerung per E-Mail oder Brief versandt. Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung nicht in angemessenem Zeitraum nach können Verzugszinsen in Höhe von 5 % fällig werden. Weiters gelten für jedes folgende Mahnschreiben 5 Euro an Mahnspesen als vereinbart.

3.4 Terminvereinbarung

Jede >resize-Praxis ist eine Terminpraxis, das heißt, Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Ihre persönlichen Termine werden direkt in der Beratung, telefonisch oder per E-Mail fixiert. >resize Ernährungskonzepte sieht – sofern nicht anders vereinbart – wöchentliche Termine vor. Bei wichtigem Grund können längere Spannen zwischen den Terminen vereinbart werden (zB Urlaub).

3.5 Stornierung und Verschiebungen

Absagen und Verschiebungen können telefonisch oder per E-Mail eingebracht werden, wobei das rechtzeitige Einlangen der Nachricht ausschlaggebend ist. Rechtzeitig bedeutet, dass Ihre Praxis von >resize Ernährungskonzepte mindestens einen Werktag vor dem vereinbarten Termin zu Bürozeiten (werktags 9-15 Uhr) darüber in Kenntnis gesetzt wird. Notfalls gilt auch eine Mobilbox-Nachricht als ausreichend, wobei auch hier der Zeitpunkt des Einlangens der Nachricht ausschlaggebend ist. Terminstornierungen am Tag des vereinbarten Termins oder ein Fernbleiben ohne Absage sind einem Terminverlust gleichzusetzen und werden vom aktuellen Terminblock in Abzug gebracht oder müssen verrechnet werden. Der jeweils aktuelle Wochenplan kann dann auf Anfrage per E-Mail zugeschickt werden. Kurzfristige Terminverschiebungen innerhalb eines Tages oder innerhalb der zwei Folgetage sind kulanzmäßig möglich, sofern dies die Buchungslage zulässt. Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre Praxis von >resize Ernährungskonzepte. >resize Ernährungskonzepte selbst behält sich vor, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung) abzusagen, zu verschieben oder auf andere Berater*innen der Praxis zu übertragen.

4. Auftragsort

Auftragsort für sämtliche Beratungsdienstleistungen sowie Bio-Impedanz-Analysen ist, wenn nicht anders vereinbart, ein Praxisstandort von >resize Ernährungskonzepte.

5. Leistungsmängel und Haftungsbeschränkung

Beratungsleistungen, Bio-Impedanz-Analysen sowie Ernährungspläne werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht und erstellt. >resize Ernährungskonzepte gewährleistet, die von ihr angebotenen Leistungen frei von Mängeln zu erbringen, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern würden. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt unberücksichtigt. Kommt es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Leistung zum gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch, steht der >resize Ernährungskonzepte zuerst das Recht zur Nachbesserung zu. Zur Nachbesserung oder nachträglichen Erbringung der Leistung wird eine angemessene Frist von 14 Tagen vereinbart. Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt, in dem >resize Ernährungskonzepte von dem Erfordernis der Nachbesserung oder dem Erfordernis der nachträglichen Erbringung einer Leistung Kenntnis erhält oder erhalten haben musste. Die Beratungen erfolgen auf Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse und umfassender Aufklärung des Kunden. Dennoch kann >resize Ernährungskonzepte nicht das Risiko für negative Auswirkungen individueller, psychischer, physischer und gesundheitlicher Besonderheiten des Kunden übernehmen, die nicht offenkundig waren und zu unerwünschten Begleiterscheinungen im Zusammenhang mit der zur Verfügung gestellten Information oder Produkten geführt haben. Für derartige Konsequenzen sind Ansprüche gegen >resize Ernährungskonzepte und seine Erfüllungsgehilfen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Der Kunde darf nicht außer Acht lassen, dass die ihm übermittelten Informationen nicht die vom behandelnden Arzt oder einer Gesundheitsbehörde ausgesprochene Empfehlung ersetzen kann oder darf. Jedenfalls dürfen die von >resize Ernährungskonzepte übermittelten Informationen nicht als Diagnose, Therapie oder Behandlung verstanden werden. Ebenfalls ersetzen diese Informationen nicht die Konsultation eines Arztes. Der Kunde hat zu beachten, dass die konkrete gesundheitliche Eignung des von >resize Ernährungskonzepte zusammengestellten Programms nur durch seinen Arzt auf Grund konkreter Konsultation festgestellt werden kann. >resize Ernährungskonzepte haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die auf Grund der Nutzung der zur Verfügung gestellten Informationen entstehen.

6. Sonstiges

Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB bleibt die Wirksamkeit des Rests unberührt. Die unwirksame Klausel wird dann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die ihr wirtschaftlich und in ihrer Intention am nächsten kommt.

7. Gerichtsstand

Es gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien für die Praxen der resize PRIME OG sowie der resize OG. Gerichtsstand für die Praxen der Birnhuber-Eisner OG ist Voitsberg.